Autoverschrottung nur durch eine Autoverwertung
Die neue EU-Altfahrzeugverordnung (End-of-Life Vehicles Regulation) wurde im Dezember 2025 politisch zwischen dem EU-Parlament und dem Rat geeinigt. Sie wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten und ersetzt die bisherigen Richtlinien durch eine unmittelbar geltende Verordnung.Hier sind die wichtigsten Änderungen, die für 2026 relevant werden:
1. Verschärfte Regeln für den Gebrauchtwagenverkauf
Ab 2026 wird der private und gewerbliche Verkauf von älteren Fahrzeugen deutlich erschwert:
- TÜV-Pflicht für Verkauf: Ein Auto darf voraussichtlich nur noch verkauft werden, wenn ein gültiger Hauptuntersuchungsbericht (TÜV) oder ein aktuelles Gutachten eines Sachverständigen vorliegt.
- Exportverbot für "Schrottkarren": Fahrzeuge, die nicht mehr verkehrssicher sind oder keine gültige HU besitzen, gelten rechtlich als Altfahrzeuge. Ihr Export in Länder außerhalb der EU wird untersagt, um eine illegale Entsorgung im Ausland zu verhindern.
2. Kreislaufwirtschaft und Recyclingquoten
Die Verordnung legt strenge Vorgaben für die Herstellung und Verwertung fest:
- Rezyklat-Einsatz: Neue Fahrzeuge müssen zu einem bestimmten Anteil aus recycelten Materialien bestehen (z. B. verpflichtende Quoten für recycelten Kunststoff).
- Design for Recycling: Hersteller müssen Autos so konstruieren, dass wertvolle Rohstoffe wie seltene Erden, Kupfer und Stahl am Ende der Lebensdauer leichter zurückgewonnen werden können.
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Automobilhersteller werden finanziell und organisatorisch stärker für die Sammlung und ordnungsgemäße Behandlung von Altfahrzeugen in die Pflicht genommen.