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und Autoverwertung bundesweit

Autoverschrottung nur durch eine Autoverwertung

Die neue EU-Altfahrzeugverordnung (End-of-Life Vehicles Regulation) wurde im Dezember 2025 politisch zwischen dem EU-Parlament und dem Rat geeinigt. Sie wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten und ersetzt die bisherigen Richtlinien durch eine unmittelbar geltende Verordnung.

Hier sind die wichtigsten Änderungen, die für 2026 relevant werden:

1. Verschärfte Regeln für den Gebrauchtwagenverkauf

Ab 2026 wird der private und gewerbliche Verkauf von älteren Fahrzeugen deutlich erschwert:
2. Kreislaufwirtschaft und Recyclingquoten

Die Verordnung legt strenge Vorgaben für die Herstellung und Verwertung fest: